Was gehört zur Reinigung rund ums Haus?
Alles, was draußen rund ums Haus sauber sein soll: Wege, Einfahrten, Hof und Eingangsbereich – und der Gehweg vor dem Grundstück. Den Umfang und Rhythmus legen wir gemeinsam fest.
- Wege und Einfahrtenkehren und von Schmutz befreien
- Hof- und Stellplatzflächensauber und ordentlich halten
- Eingangsbereichedamit der erste Eindruck stimmt
- PflasterfugenUnkraut und Moos entfernen
- Gehweg vor dem GrundstückReinigungspflicht nach Satzung
- Laubvon Wegen, Zufahrten und Eingängen
Muss ich in Sinsheim den Gehweg vor meinem Haus reinigen?
Ja. Die Stadt Sinsheim hat die Reinigung der Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage per Satzung auf die Anlieger übertragen – also auf Eigentümer und Besitzer, auch Mieter und Pächter. Zu beseitigen sind vor allem Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub.
Geregelt ist das in der Streupflicht-Satzung der Stadt Sinsheim, die neben dem Winterdienst auch die Reinigung umfasst. Die wichtigsten Punkte:
- Wie oft gereinigt wird, richtet sich nach den Bedürfnissen des Verkehrs und der öffentlichen Ordnung – einen festen Wochentag schreibt die Satzung nicht vor.
- Beim Kehren soll Staub durch Besprengen mit Wasser vermieden werden – außer bei Frostgefahr.
- Der Kehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf nicht zum Nachbarn, in die Straßenrinne, in Gullys oder offene Gräben gekehrt werden.
- Die Fläche darf beim Reinigen nicht beschädigt werden.
- Gibt es keinen Gehweg, gilt ein 1,50 m breiter Streifen am Fahrbahnrand.
Die Satzung gilt für die Stadt Sinsheim mit ihren Stadtteilen. Umliegende Gemeinden haben eigene Regeln. Für den Winter siehe Winterdienst in Sinsheim.
Wie bekommt man Unkraut und Moos aus den Pflasterfugen?
Mechanisch: mit Fugenkratzer, Bürste oder Fugenbürstengerät. Unkrautvernichtungsmittel sind auf Pflaster, Wegen und Einfahrten verboten.
Das Pflanzenschutzgesetz untersagt, Pflanzenschutzmittel auf befestigten Freilandflächen anzuwenden (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Von dort gelangen die Mittel schnell in die Kanalisation und ins Grundwasser. Auch Hausmittel wie Salz oder Essig sind als Unkrautvernichter nicht zugelassen.
- Fugen mechanisch auskratzen oder ausbürsten
- Belag reinigen – schonend, damit Fugen und Steine nicht ausgewaschen werden
- Fugen danach bei Bedarf mit Fugensand neu verfüllen
- Regelmäßig nacharbeiten, bevor sich Moos und Unkraut wieder festsetzen
Was kosten Reinigungsarbeiten rund ums Haus?
Das hängt von Fläche, Verschmutzung und Häufigkeit ab. Nach einer kurzen Absprache erhalten Sie von uns ein Angebot.
- Größe von Wegen, Einfahrten und Hofflächen
- Verschmutzungsgrad – laufende Pflege oder stark bewachsene Fugen
- Häufigkeit – einmalig, saisonal oder regelmäßig
- Menge und Entsorgung von Laub und Kehricht
Die Arbeitskosten sind als haushaltsnahe Dienstleistung zu 20 % steuerlich absetzbar. Vermieter können die Reinigung von Zugängen und Zufahrten in der Regel als Betriebskosten umlegen. Mehr im Ratgeber Hausmeisterkosten.
Häufige Fragen
Gilt die Reinigungspflicht auch für Mieter?
Die Sinsheimer Satzung nennt Eigentümer und Besitzer, also auch Mieter und Pächter. Wer im Haus konkret kehrt, regeln Mietvertrag und Hausordnung.
Wie oft muss ich den Gehweg in Sinsheim kehren?
Einen festen Rhythmus nennt die Satzung nicht. Maßgeblich ist, was Verkehr und Ordnung erfordern – im Herbst bei Laub also öfter als im Sommer.
Darf ich Unkraut auf dem Pflaster mit Salz oder Essig bekämpfen?
Nein. Auf befestigten Flächen dürfen keine Mittel zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden, auch keine Hausmittel. Erlaubt ist das mechanische Entfernen.
Quellen
Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.