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Leistung · Gartenpflege

Gartenpflege in Sinsheim

Hausklar pflegt Gärten und Außenanlagen in Sinsheim und Umgebung – vom Rasen über Hecke, Beete und Bepflanzung bis zum Laub im Herbst. Für Privathaushalte, Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Gewerbeobjekte.

Welche Gartenarbeiten übernimmt Hausklar?

Wir übernehmen die laufende Pflege von Gärten und Außenanlagen: Rasen, Hecken und Sträucher, Beete, Wege und Laub. Den Umfang legen wir gemeinsam fest – passend zu Ihrem Grundstück.

  • RasenpflegeMähen und Rasenkanten
  • Hecken- und StrauchschnittForm- und Pflegeschnitt
  • Unkraut entfernenin Beeten, auf Wegen und in Pflasterfugen
  • Beetpflege und BepflanzungBeete anlegen, bepflanzen und pflegen
  • LaubarbeitenRasen, Wege und Zufahrten im Herbst
  • Allgemeine Außenanlagenpflegedamit das Grundstück gepflegt wirkt

Wann ist welche Gartenarbeit fällig?

Die meiste Arbeit fällt zwischen März und November an. Hecken dürfen in dieser Zeit nur schonend geschnitten werden – starke Rückschnitte sind erst ab dem 1. Oktober erlaubt.

ZeitraumTypische Arbeiten
März – MaiBeete säubern, erster Rasenschnitt, Unkraut entfernen, Formschnitt an Sträuchern
Juni – AugustRasen regelmäßig mähen, Hecken schonend in Form schneiden, Unkraut in Fugen und Beeten
September – NovemberLaub von Rasen, Wegen und Zufahrten, letzter Rasenschnitt, ab 1. Oktober stärkerer Rückschnitt möglich
Dezember – FebruarStarker Rückschnitt und Auslichten von Gehölzen (bis Ende Februar), Winterdienst
Orientierung für Gärten in der Region – je nach Witterung verschieben sich die Termine.

Wann darf ich meine Hecke schneiden?

Vom 1. März bis 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz, Hecken und Gebüsche stark zurückzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu entfernen. Schonende Form- und Pflegeschnitte, die nur den Zuwachs entfernen, sind das ganze Jahr erlaubt.

Geregelt ist das in § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG. Hintergrund ist der Schutz brütender Vögel. Unabhängig vom Datum gilt: Ist in der Hecke ein besetztes Nest, wird dort nicht geschnitten – das verbietet der Artenschutz (§ 44 BNatSchG).

  • 1. Oktober bis Ende Februar: starker Rückschnitt, Verjüngung und Roden erlaubt
  • 1. März bis 30. September: nur schonender Form- und Pflegeschnitt
  • Ganzjährig: vorher auf Nester und brütende Vögel prüfen

Was kostet Gartenpflege?

Der Preis hängt vor allem von Fläche, Zustand und Häufigkeit ab. Nach einer kurzen Absprache erhalten Sie von uns ein Angebot für Ihr Grundstück.

  • Größe von Rasen, Beeten und Wegen
  • Länge und Höhe der Hecken
  • Zustand – laufende Pflege oder verwilderte Fläche
  • Häufigkeit – einmalig, saisonal oder regelmäßig
  • Menge und Entsorgung des Grünschnitts
  • Zugänglichkeit des Grundstücks

Gartenpflege zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen: 20 % der Arbeitskosten lassen sich von der Steuer abziehen. Vermieter können die Kosten als Betriebskosten umlegen. Details im Ratgeber Hausmeisterkosten.

Häufige Fragen

Übernehmen Sie Gartenpflege auch für Vermieter und Hausverwaltungen?

Ja. Hausklar arbeitet für Privatkunden ebenso wie für Vermieter, Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Gewerbe.

Kann ich die Gartenpflege auf meine Mieter umlegen?

Ja, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Gartenpflege ist eine Betriebskostenart nach § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung. Mehr dazu im Ratgeber Hausmeisterkosten.

Darf ich im Sommer überhaupt Hecken schneiden?

Ja, aber nur schonend: Form- und Pflegeschnitte, die den Zuwachs entfernen, sind erlaubt. Starke Rückschnitte sind vom 1. März bis 30. September verboten.

Quellen

Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.