Wer ist in Sinsheim für den Gehweg zuständig?
Für die Gehwege sind in Sinsheim die Straßenanlieger zuständig. Die Stadt hat den Winterdienst per Satzung auf die Eigentümer und Besitzer – also auch Mieter und Pächter – der angrenzenden Grundstücke übertragen.
Grundlage ist die Streupflicht-Satzung der Stadt Sinsheim vom 17.10.1989 (Änderungen von 2014 und 2015 eingearbeitet) auf Basis von § 41 Straßengesetz Baden-Württemberg. Die wichtigsten Punkte:
- Gibt es keinen Gehweg, gilt ein 1,50 m breiter Streifen am Fahrbahnrand.
- Bei einseitigen Gehwegen ist nur die Seite verpflichtet, auf der der Gehweg liegt.
- Sind mehrere Anlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, haften sie gemeinsam und müssen sich abstimmen.
- Für einige Verbindungswege ist der Winterdienst ausgenommen – sie stehen in Anlage 1 der Satzung.
Die Satzung gilt für die Stadt Sinsheim mit ihren Stadtteilen. Umliegende Gemeinden haben eigene Satzungen – Zeiten und Details können dort abweichen.
Bis wann muss in Sinsheim geräumt und gestreut sein?
Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr. Fällt danach Schnee oder wird es glatt, muss unverzüglich – bei Bedarf mehrmals – nachgeräumt und nachgestreut werden. Die Pflicht endet um 21 Uhr.
| Tag | Geräumt & gestreut bis | Pflicht endet |
|---|---|---|
| Montag bis Samstag | 7:00 Uhr | 21:00 Uhr |
| Sonn- und Feiertage | 8:00 Uhr | 21:00 Uhr |
Wie breit muss geräumt werden?
In der Regel mindestens 1,20 Meter – so breit, dass sich zwei Fußgänger begegnen können. Dazu kommt für jedes Hausgrundstück ein mindestens 1 Meter breiter Zugang zur Fahrbahn.
- Geräumte Flächen vor benachbarten Grundstücken müssen aneinander anschließen.
- Schnee und Eis kommen auf den Rest der Fläche oder an den Fahrbahnrand – nicht zum Nachbarn.
- Bei Tauwetter müssen Straßenrinnen und Einläufe frei sein, damit das Wasser abfließt.
- Die Fläche darf beim Räumen nicht beschädigt werden.
Darf ich in Sinsheim Salz streuen?
Grundsätzlich nein. Die Sinsheimer Satzung schreibt abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt vor. Auftauende Mittel wie Streusalz sind verboten.
Eine Ausnahme erlaubt die Satzung nur in Bereichen ohne Baumbestand – bei Eisregen und an extremen Steilstrecken, wenn die Glätte anders nicht zu beseitigen ist. Auch dann nur in der unbedingt nötigen Menge.
Kann ich die Räum- und Streupflicht abgeben?
Ja. Eigentümer können den Winterdienst vertraglich an einen Dienstleister übertragen. Sie bleiben aber verpflichtet, stichprobenartig zu kontrollieren, ob der Auftrag ordentlich erledigt wird.
Vermieter können die Pflicht auch im Mietvertrag auf Mieter übertragen. In Mehrfamilienhäusern führt das oft zu Plänen, Tauschaktionen und Lücken bei Urlaub oder Krankheit – ein Dienstleister schafft hier klare Zuständigkeiten.
Wer die Pflicht versäumt, riskiert ein Bußgeld nach der Satzung und haftet, wenn jemand auf dem ungeräumten Gehweg stürzt.
Was übernimmt Hausklar beim Winterdienst?
Wir räumen Schnee und streuen bei Glätte – auf öffentlichen Gehwegen vor Ihrem Grundstück ebenso wie auf Zugängen und Zufahrten.
- SchneeräumungGehwege, Zugänge, Zufahrten
- Streudienstmit abstumpfendem Streugut nach Satzung
- Gehwegevor Ihrem Grundstück
- Hauszugänge & Zufahrtendamit Bewohner und Kunden sicher ankommen
Winterdienst ist eine haushaltsnahe Dienstleistung – auch für den öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück (BFH, Urteil vom 20.03.2014, VI R 55/12). Mehr im Ratgeber Hausmeisterkosten.
Häufige Fragen
Gilt die Räumpflicht auch für Mieter?
Die Sinsheimer Satzung nennt Eigentümer und Besitzer, also auch Mieter und Pächter. Wer im Haus konkret räumt, regeln Mietvertrag und Hausordnung.
Muss ich auch nachts räumen?
Nein. Nach der Sinsheimer Satzung endet die Pflicht um 21 Uhr und beginnt am nächsten Morgen – bis 7 Uhr werktags, bis 8 Uhr an Sonn- und Feiertagen muss dann geräumt und gestreut sein.
Was passiert, wenn jemand auf meinem Gehweg stürzt?
Wer seine Räum- und Streupflicht verletzt, kann für den Schaden haften. Zusätzlich ist ein Verstoß gegen die Satzung eine Ordnungswidrigkeit.
Gelten die Regeln auch in den Nachbargemeinden?
Jede Gemeinde hat eine eigene Satzung. Die Grundsätze sind ähnlich, Zeiten und Details können abweichen. Maßgeblich ist die Satzung Ihrer Gemeinde.
Quellen
Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.